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Ratgeber Sicherheit: Was tun, wenn eingebrochen wurde?
Ratgeber Sicherheit: Was tun, wenn bei Ihnen eingebrochen wurde?

 

Bei Ihnen wurde eingebrochen? Sie sind wider Erwarten zum Einbruchsopfer geworden? Dann gilt es jetzt, mit der Situation achtsam umzugehen und für die Zukunft vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Die Sicherheitsexperten aus dem Hause Verisure haben folgende Tipps und Anregungen haben für Sie zusammengestellt, wie Sie sich unmittelbar nach einem Einbruch richtig verhalten, was Sie tun und was Sie lassen sollten.

Aktuelle Fakten: Laut polizeilicher Kriminalstatistik 2020 ging die Anzahl der von der Polizei insgesamt erfassten Straftaten 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Prozent auf rund 5,31 Millionen Fälle zurück. Die Anzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle lag 2019 in Deutschland bei 87.145. Auch wenn 2020 mancherorts wie z.B. in Düsseldorf lokal Steigerungen bei den Einbruchzahlen zu verzeichnen waren, so sanken Einbruchsdelikte im Pandemie-Jahr laut offizieller Statistik bundesweit um 13,9%. Doch auch wenn die Einbruchszahlen insgesamt gesunken sind, verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik im vergangenen Jahr einen Anstieg der Einbrüche in Keller- und Dachbodenräume. Im Jahr 2020 wurden 96.188 Fälle von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen erfasst – das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 11 Prozent (2019: 86.604 Fälle). Beliebte Beute waren hier z.B. hochwertige Elektroräder, die aus den unbeaufsichtigten Räumen entwendet wurden. Auch gestiegen ist die subjektiv empfundene Angst vor Einbrüchen, wie eine Kantar Studie zu diesem Thema von Ende 2020 zeigt.

Einbruch: die wichtigsten Schritte danach

Sie kommen nach Hause und irgendwas sieht anders aus? Prüfen Sie, ob es an Türen oder Fenstern Einbruchsspuren gibt! Fehlen Wertgegenstände oder elektronische Geräte? Möglichweises ist sogar das Auto, Ihr Motorrad oder ein hochwertiges Fahrrad weg. War Bargeld im Haus?

Was tun bei einem Einbruch ? Wenn man bei Ihnen eingebrochen hat, sollten Sie jetzt:

  1. Als erstes die Polizei benachrichtigen!
    Eine Polizeistreife macht sich umgehend zu Ihnen auf den Weg um den Fall aufzunehmen.

  2. Möglichst nichts Anfassen oder Verändern!
    Bis sich Polizei und Gutachter ein Bild vom Tatort gemacht haben, lassen Sie alles, wie es ist.

  3. Eine Liste der fehlenden und kaputten Dinge erstellen!
    Fertigen Sie eine Liste der Wertgegenstände an, die Ihnen gestohlen wurden.

  4. Portemonnaie, Brieftasche oder Handy sind auch weg?
    Lassen Sie Kreditkarten, EC-Karten und ggf. auch Ihre SIM-Karte sperren!

  5. Informieren Sie Ihre Versicherung!
    Mit der Strafanzeige der Polizei können Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden.

  6. Erstellen Sie Beweisfotos!
    Machen Sie selbst Aufnahmen der Situation.

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Falls Sie in der glücklichen Lage sind, bereits eine smarte Alarmanlage mit 24/7 Fernüberwachung wie die von Verisure zu besitzen, wurde die Polizei schon bei den ersten Anzeichen eines Einbruchs für Sie gerufen, Kameras und Fotodetektoren haben Aufnahmen von den Tätern gemacht und können nun einfach der Polizei übermittelt werden. Wenn Sie über einen ZeroVision® Sichtschutz verfügen, hat der Rauch die ungewollten Eindringlinge direkt in die Flucht geschlagen, noch bevor diese etwas stehlen konnten, so dass Sie keine Stehlgut-Liste zu erstellen brauchen. Und auch die Wiederherstellung der Sicherheit inklusive eines psychologischen Beratungsgesprächs kann durch eine entsprechende Versicherung für 1€ im Monat abgedeckt werden.

Für die Meldung bei der Polizei: darauf sollten Sie achten!

Rufen Sie die Polizei an und schildern Sie die Situation. Die Polizei wird sich vor Ort ein Bild von der Situation machen. Wo ist der Täter eingestiegen, was wurde beschädigt und was gestohlen? Was können Sie tun, um die Aufklärung des Falles zu unterstützen? Was sollten Sie den Ermittlern sagen?

So helfen Sie der Polizei; was diese jetzt von Ihnen benötigt

  • Falls Sie die/den Einbrecher gesehen haben, eine möglichst genaue Täterbeschreibung
  • Wenn vorhanden, eine Liste der (ehemals) im Haus befindlichen Wertgegenstände bzw.
  • eine sogenannte Stehlgut-Liste mit genauer Beschreibung der gestohlenen Gegenstände

Die Liste der Wertgegenstände sollte idealerweise bereits im Vorfeld erstellt worden sein. Haben Sie keine, dann kann alternativ eine sogenannte „Stehlgut-Liste“ angefertigt werden, in der Sie so gut wie möglich auflisten, beschreiben und am besten belegen, was bei dem Einbruch gestohlen wurde.

Vorgehen der Polizei

Nach Ihrem Anruf kommt die Polizeistreife für eine Erstaufnahme zu Ihnen nach Hause. Sie nimmt den Fall auf und meldet ihn der Kriminalpolizei, die die Spurensicherung beauftragt, welche oft erst am Folgetag vorbeikommt. Bis dahin sollten die betroffenen Räume möglichst unverändert bleiben.

Detail-Infos zu den Tätern
Sollten Sie irgendwelche Hinweise zum/zu den Täter(n) haben, diese evtl. sogar gesehen haben, ist Folgendes wichtig: Wie viele Einbrecher waren es? Wie sahen sie aus? Erinnern Sie sich an Kleidung? Haben Sie ggf. ein Fluchtfahrzeug gesehen? Falls ja, konnten Sie das Kennzeichen erkennen? Auch Details wie Farbe oder Typ sind hilfreich. Mit diesen Angaben leitet die Polizei dann u.U. eine Fahndung ein.

Detail-Infos zum „Diebesgut“
Eine möglichst genaue Beschreibung der gestohlenen (Wert-)Gegenstände hilft der Polizei dabei, wiedergefundenes Diebesgut als das Ihre zu erkennen. Wenn Sie also in der Vergangenheit keine Wertgegenstandliste erstellt haben, beschreiben Sie die Dinge jetzt genau, die Ihnen (nachweislich) fehlen.

Nichts Anfassen!
Räumen Sie nicht auf, sondern lassen Sie alles so, wie Sie es vorgefunden haben und fassen Sie auch möglichst nichts an, bis die Polizei die Spuren gesichert hat. Denn diese helfen u.U. dabei, Einbrecher zu identifizieren, obwohl die Aufklärungs-Chancen bei Einbruchdiebstahl leider relativ gering sind. In manchen Fällen wird auch die Versicherung einen Blick auf den Schaden werfen. Warten Sie also mit dem Aufräumen auch, bis der entsprechende Sachverständige den Tatort gesichtet hat.

Einschalten der Versicherung

Um auf dem entstandenen Schaden nicht sitzen zu bleiben, informieren Sie zeitnah Ihre Versicherung. Wie bei allen Schadenfällen sollte dies am besten unverzüglich erfolgen. Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsvertreter oder ggf. auch die Hotline und melden Sie den Schaden. I.d.R. erhalten Sie eine Schadennummer, die dann bei jedem weiteren Kontakt hierzu angegeben werden muss. Diese dient dazu, Ihre Belege und Unterlagen dem Fall zuzuordnen. Bei einem Einbruch können einige Schäden entstehen, deshalb ist eine telefonische Meldung vorab sinnvoll. Bei Bedarf können Sie ggf. hierbei bereits eine Teilauszahlung anfragen. Sobald Sie die nötigen Unterlagen beisammen haben, wird Ihr Fall bearbeitet.

Was benötigt die Versicherung von Ihnen?

Um den Versicherungsfall abzuschließen und die Auszahlung zu erwirken, reichen Sie folgende Unterlagen per Post, App oder E-Mail ein:

  • Ihre Vertrags- oder die neu erhaltene Schadennummer
  • das Aktenzeichen der Polizei
  • Schadenstag und -ort sowie Angaben zum Geschehen
  • die Liste der zerstörten und abhanden gekommenen Sachen, inkl. Rechnungen
  • Bei besonderen Wertsachen wie z.B. Kunstwerken, teuren Teppichen etc. kann ein Wertgutachten eines Sachverständigen erforderlich sein.
  • Fotos vorhandener Einbruchsspuren und Beschädigungen, des Tatortes und wenn möglich (weil vorher bereits aufgenommen) auch Fotos der abhanden gekommenen Gegenstände

Wenn Belege fehlen
Die Versicherung muss klären, ob es sich wirklich um einen Schadensfall handelt, daher braucht man das Aktenzeichen der Polizei. Ein Diebstahl, der nicht angezeigt wurde, gilt quasi als nicht geschehen. Was den Wert der gestohlenen Gegenstände angeht, so liegt die Beweislast beim Versicherten. Die Versicherung kann sich aus Mangel an Belegen weigern, die geforderte Summe zu zahlen. Den Wert der gestohlenen Gegenstände belegen am besten Rechnungen oder Quittungen. Sind diese nicht mehr vorhanden, kann man beim Verkäufer nach einem Ersatzbeleg fragen oder ggf. versuchen, anderweitig zu beweisen, dass man den ein oder anderen wertvollen Gegenstand besessen hat. Dabei helfen z.B. Zeugenaussagen oder Fotos. Achtung: Die Versicherung zahlt nicht, bei „grober Fahrlässigkeit“, d.h. wenn Wertgegenstände offen herumlagen und Fenster oder Türen unverschlossen waren. Dann kann man maximal einen Teilbetrag des Schadens erwarten.

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Gescheiterter Einbruchsversuch: und jetzt?

Sie haben z.B. an Tür oder Fenster bemerkt, dass jemand versucht hat, sich unbefugt Zutritt zu Ihrer Wohnung/Ihrem Haus zu verschaffen? Vielleicht wurde der Eindringling gestört, hat es nicht geschafft oder es fehlt überhaupt nichts. Wenn der Einbruchsversuch keine großen Schäden hinterlassen hat, können Sie theoretisch auf das Einschalten der Polizei und die Inanspruchnahme der Versicherung verzichten. Zumal die Wahrscheinlichkeit, den Täter zu fassen, relativ gering ist. Hier gilt es, Aufwand und Nutzen abzuwägen. Überlegen Sie, ob Sie den Einbruch melden möchten oder nicht. Wenn der Schaden geringfügig ist, kann der Einbruch theoretisch auch ungemeldet bleiben.

Je nach Schaden oder persönlichem Sicherheitsgefühl können Sie aber auch bei einem „erfolglosen“ Einbruch Anzeige erstatten, etwaige beschädigte Türen oder Fenster der Versicherung melden und weitere präventive Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Hier empfehlen Sicherheitsexperten eine Kombination aus mechanischem und elektronischem Sicherheitsschutz. Damit Sie sich in den eigenen 4 Wänden wieder sicher fühlen können, lassen Sie am besten einen Sicherheitsexperten ein kostenloses Sicherheitsgutachten erstellen, um sich der Schwachstellen in Ihrem Zuhause bewusst zu werden und ggf. etwas dagegen zu unternehmen. Entscheiden Sie, ob es sich für Sie und Ihre Lieben nicht ggf. lohnt, in ein modernes, smartes Sicherheitssystem, im Idealfall mit aufgeschalteter Alarmzentrale zu investieren. Sollte dann jemand bei Ihnen einbrechen wollen, sind Sie bestens geschützt.

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