Sicher im Unternehmen
Das sind die Einbruchsrisiken in Geschäftsräumen
Das sind die Einbruchsrisiken in Geschäftsräumen

Wer von Einbrüchen spricht, hat meist Privatwohnungen und Häuser im Sinn. Der schwere Diebstahl – dazu gehören Einbrüche – aus Büros, Lagern, Werkstätten oder Geschäften kommt jedoch nicht seltener vor als Wohnungseinbrüche: So registrierte die deutsche Polizei 2019 etwa 45.000 schwere Diebstähle aus Geschäften und zusätzliche 60.000 aus anderen Gewerbeimmobilien. In private Räume wurde dagegen rund 87.000 Mal eingebrochen.

Wo steigen Einbrecher ein?

Auch in Gewerbeimmobilien kommen die Täter durch Türen und Fenster, Hintertüren, die Garage oder Kellerlichtschächte. In besonders abgelegene Objekte brechen Eindringlinge auch durch das Dach oder sogar durch die Wand ein. Auf das Dach gelangen sie über Feuerleitern, Anbauten oder Vordächer.

Tipp:
Prüfen Sie mit der Polizei oder einem Sicherheitsanbieter, wo die baulichen Risiken liegen. Während einige Sicherheitsmaßnahmen wie massive Wände und Decken bereits im Bau umgesetzt werden müssen, lassen sich andere nachrüsten. An Türen, Fenstern und Schaufenstern können Riegel und Gitter schützen. Aber Vorsicht: Brandschutztüren dürfen Sie meist nicht verändern und Notausgänge müssen weiterhin als Fluchtweg funktionieren.

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Wann wird in Geschäftsräume eingebrochen?

Anders als Privatwohnungen sind Büros, Lagerhallen oder Läden besonders nachts und am Wochenende gefährdet – wenn keine Mitarbeiter vor Ort sind. Dazu kommt, dass Geschäftsräume oft in Bürokomplexen, Einkaufsstraßen oder Gewerbegebieten liegen. Dann gibt es zu Ruhezeiten nicht einmal Nachbarn, die den Einbruch bemerken könnten.

Die Folge: Einbrecher können mehr Zeit investieren als in einem belebten Wohnumfeld. So überwinden sie auch größere mechanische Hürden.

Tipp:
Sichern Sie Ihre Geschäftsräume so ab, dass Sie außerhalb der Geschäftszeiten ruhig schlafen können. Neben einer guten mechanischen Sicherung an Türen, Fenstern, Dach und Wänden gehört dazu in den meisten Fällen ein elektronisches Alarmsystem. So werden Sie unmittelbar benachrichtigt, wenn etwas vorfällt. In manchen Objekten ist ein Wachdienst eine gute Lösung. Verisure beispielsweise kombiniert die elektronische Überwachung mit einem Wachdienst , der in besonderen Fällen vor Ort nachschaut.

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Was ist bei Einbrüchen besonders gefährdet?

Typischerweise suchen Einbrecher Bargeld, Waren, Maschinen, Computer und Laptops. Der Diebstahlschaden mag in Einzelfällen recht hoch sein, bei den meisten Taten liegt er laut Bundeskriminalamt jedoch unter 2.500 Euro – und damit eher niedriger als bei Wohnungseinbrüchen. Dazu kommt der Schaden, der durch Zerstörung oder Beschädigung entsteht.

Die meisten Geschäftsleute haben Versicherungen, die für die beschädigte Einrichtung und gestohlene Waren oder Geld aufkommen. Andere Risiken sind schwerer abzusichern: So können Einbrecher Geschäftsunterlagen oder Daten-Server stehlen – mit rechtlichen Folgen für das Opfer. Es ist auch möglich, dass die Kunden nach einem Einbruch das Vertrauen verlieren.

Eine besondere Gefahr besteht, wenn Mitarbeiter während eines Einbruchs anwesend sind.

Tipp:
Sichern Sie besonders gefährdete Wertgegenstände oder Daten: Mitarbeiter können beispielsweise Laptops und Geschäftsunterlagen abends einschließen. Das Bargeld kommt in einen Tresor. Und der verschlüsselte Daten-Server steht in einem besonders gesicherten Raum. Um das Risiko für Mitarbeiter zu reduzieren, enthält das Alarmsystem von Verisure eine Überfalltaste. Der „stille Alarm“ informiert die Notruf- und Serviceleitstelle über die Gefahr.

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Fazit: Sicherheitsmaßnahmen kombinieren

Sicherungen helfen – und zwar, wenn mechanische und elektronische Maßnahmen ineinandergreifen. So lassen sich viele Einbrecher abschrecken, wenn gesicherte Türen und Fenster sie zu lange aufhalten. Eine Alarmanlage mit Sirene wirkt ebenfalls abschreckend. Ist das System außerdem noch an eine Notruf- und Serviceleitstelle angeschlossen, erhöht das die Sicherheit – weil die Zentrale im Ernstfall eingreift, einen Wachdienst und die Polizei ruft.

Quellen:
Polizeiliche Kriminalstatistik, https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/ PKS2019/pks2019_node.html Bundeskriminalamt, 2019, abgerufen am 24.3.2020, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0

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